Gefahrgutbeauftragtenverordnung
- GbV
(Stand 11.12.2001)
§ 1 Bestellung von Gefahrgutbeauftragten
§§ 1a Begriffsbestimmungen und 1b Befreiungen
§§ 1c Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten und 1d Unfallbericht
§ 2 Anforderungen an Gefahrgutbeauftragte
§§ 3 Schulungsanforderungen und 4 Dauer der Schulungen
§§ 5 Prüfungen und 6 Sonstige Schulungen
§ 7 Pflichten der Unternehmer oder Inhaber von Betrieben
§§ 7b Übergangsvorschriften, 7c Geltung für öffentliche Rechtsträger und 8 Satzungen
o Anlage 1 (zu §1 c Abs. 1) Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten
o Anlage 2 Muster eines Unfallberichtes
o Anlage 3 EG-Schulungsnachweis des Gefahrgutbeauftragten
o Anlage 4 Schulungsnachweis See/Luft
o Anlage 5 Kenntnisse in Sachgebieten die in der GbV-Prüfung nachzuweisen sind
O Keine gesetzliche Weisungsbefugnis des
Gefahrgutbeauftagten aufgrund von § 1 c Abs. 1 Satz
1 und 2 GbV
(Schreiben des Herrn Busch, BMVBW)
Die GbV-Seiten wurden erstellt von Ludger
Nietfeld.