Gefahrgutbeauftragtenverordnung - GbV
(Stand 11.12.2001)

                Inhalt:

                   Bekanntmachung

                § 1 Bestellung von Gefahrgutbeauftragten

                §§ 1a Begriffsbestimmungen und 1b Befreiungen

                §§ 1c Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten und  1d Unfallbericht

                § 2 Anforderungen an Gefahrgutbeauftragte

                §§ 3 Schulungsanforderungen und 4 Dauer der Schulungen

                §§ 5 Prüfungen und 6 Sonstige Schulungen

                § 7 Pflichten der Unternehmer oder Inhaber von Betrieben

                § 7a Ordnungswidrigkeiten

                §§ 7b Übergangsvorschriften, 7c Geltung für öffentliche Rechtsträger und 8 Satzungen

             o Anlage 1 (zu §1 c Abs. 1) Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten

             o Anlage 2 Muster eines Unfallberichtes

             o Anlage 3 EG-Schulungsnachweis des Gefahrgutbeauftragten

             o Anlage 4 Schulungsnachweis See/Luft

                o Anlage 5 Kenntnisse in Sachgebieten die in der GbV-Prüfung nachzuweisen sind

              O Keine gesetzliche Weisungsbefugnis des Gefahrgutbeauftagten aufgrund von § 1 c Abs. 1 Satz 1 und 2 GbV
                  (Schreiben des Herrn Busch, BMVBW)


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